Steuer-News 08/2005 Kirchgeldfestsetzung bei glaubensverschiedener Ehe
Das besondere Kirchgeld ist eine Steuerart, die bei Ehegatten in Betracht
kommen kann, die in glaubensverschiedener Ehe leben. Ehegatten leben in
glaubensverschiedener Ehe, wenn nur einer von ihnen einer steuerberechtigten
Kirche angehört. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte im Jahr 1999
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2004 entschieden, dass die Besteuerung
von Spekulationsgewinnen in den Veranlagungszeiträumen 1997 und 1998
verfassungswidrig war. In der Begründung zu dieser Entscheidung wies
das Gericht darauf hin, dass diese Einschätzung nicht ohne weiteres
auch auf die Regelung der Folgejahre anzuwenden ist. Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten
Auf Grund der geänderten Besteuerung der Renten nach dem Alterseinkünftegesetz
stellt sich die Frage, ob Rentenversicherungsbeiträge weiterhin als
Sonderausgaben oder als vorab entstandene Werbungskosten abzugsfähig
sind. Dies könnte auch schon für vor dem 1.1.2005 gezahlte Rentenversicherungsbeiträge
gelten. Elektronische Abgabe von Steueranmeldungen: Keine Ausnahme mehr
Nach dem Steueränderungsgesetz 2003 sind Lohnsteueranmeldungen und
Umsatzsteuervoranmeldungen seit dem 1.1.2005 elektronisch an die Finanzverwaltung
zu übermitteln. Dazu wurde das Softwareprogramm ELSTER bereitgestellt.
Die Finanzverwaltung wollte zunächst nicht beanstanden, wenn Anmeldungen
bis 31. März 2005 noch in Papierform abgegeben wurden. Ab 1. April
2005 sollte nur noch die elektronische Übermittlung zulässig
sein. Nach einem Erlass des Finanzministeriums Nordrhein Westfalen konnten
Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen weiter in Papierform
abgegeben werden, weil das Gesetz nur die Art, nicht aber die Form der
Übermittlung vorschreibt. Dieser Erlass ist inzwischen wieder aufgehoben
worden. Das Bundesministerium der Finanzen hatte die Abgabe auf Papier
bis zum 31. Mai 2005 zugelassen. Diese begrenzte Ausnahmeregelung ist
nicht verlängert worden. Gefahr der verdeckten Gewinnausschüttung durch Pensionszusage an den Gesellschafter Geschäftsführer einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs setzt die steuerliche Anerkennung
einer Pensionszusage an den Gesellschafter Geschäftsführer einer
Kapitalgesellschaft im Allgemeinen auch die Einhaltung einer Probezeit
voraus. Sie ist erforderlich, um die Leistungsfähigkeit des neu bestellten
Geschäftsführers beurteilen zu können. Wurde auch die Kapitalgesellschaft
neu gegründet, ist eine Zusage nur dann möglich, wenn die künftige
wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft verlässlich abgeschätzt
werden kann. Verdeckte Gewinnausschüttung durch vertraglich nicht geregelte private Kfz Nutzung für den Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft Die vertraglich
nicht ausdrücklich geregelte private Kfz Nutzung durch den Gesellschafter
Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft oder eine dem Gesellschafter
nahe stehende Person ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs in Höhe
der Vorteilsgewährung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)
anzusehen. Der Vorteil ist nicht mit 1 % des Listenpreises für ein
Neufahrzeug, sondern nach Fremdvergleichsmaßstäben zu berechnen. Keine Sozialversicherung bei Ferienjobs von Schülern Werden Schüler
in den Ferien beschäftigt und ist die Dauer der Beschäftigung
auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres
beschränkt, so fällt unabhängig von der Höhe des Entgelts
keine Sozialversicherung an. Für kurzfristig beschäftigte Schüler,
die das 16. Lebensjahr vollendet haben, muss allerdings eine Anmeldung
der Beschäftigung entweder im elektronischen Verfahren oder mittels
des Vordrucks bei der Bundesknappschaft abgegeben werden. Die Beendigung
der Beschäftigung ist nach dem gleichen Verfahren zu erledigen. Berichtigung eines unberechtigten Ausweises von Umsatzsteuer Ein Unternehmer
hatte seinen Betrieb an Dritte veräußert und in der Abrechnung
hierüber irrtümlich Mehrwertsteuer ausgewiesen, obwohl es sich
um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen handelte. Kurze
Zeit später wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und der Insolvenzverwalter
erstellte eine berichtigte Rechnung über den Verkauf des Unternehmens
ohne Mehrwertsteuer. Das Finanzamt erließ einen geänderten
Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid und erklärte gleichzeitig Aufrechnung
des Guthabens mit der Steuerschuld aus der fehlerhaften Voranmeldung.
Der Insolvenzverwalter war der Ansicht, dass eine Berichtigung der ursprünglich
fehlerhaften Rechnung auch eine Berichtigung der seinerzeit fehlerhaften
Umsatzsteuer Voranmeldung zur Folge habe. Berichtigung von Rechnungen für die Umsatzsteuer Auf eine
Anfrage des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes hat die Oberfinanzdirektion
Nürnberg zur umsatzsteuerlich korrekten Berichtigung von Rechnungen
Stellung genommen. Vorsteuerabzug für ein vom Ehegatten unternehmerisch genutztes Arbeitszimmer Der Europäische
Gerichtshof hat entschieden, dass der Unternehmer Ehegatte die bei Errichtung
des privaten Wohnhauses anfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen
kann, soweit sie auf ein für die unternehmerische Tätigkeit
genutztes Arbeitszimmer entfällt. Ist der Unternehmer Ehegatte nur
teilweise Eigentümer des Grundstücks, kann er die Vorsteuer
maximal in Höhe seines Miteigentumsanteils geltend machen. Es ist
unschädlich, wenn die Baurechnungen auf beide Eheleute als Grundstückseigentümer
lauten. |