Steuer-News 06/2005 Lohnsteueranmeldungen
und Umsatzsteuervoranmeldungen
Nach dem Steueränderungsgesetz 2003 sind Lohnsteueranmeldungen und
Umsatzsteuervoranmeldungen seit dem 1.1.2005 elektronisch an die Finanzverwaltung
zu übermitteln. Dazu wurde das Softwareprogramm ELSTER bereitgestellt.
Die Finanzverwaltung wollte zunächst nicht beanstanden, wenn Anmeldungen
bis 31. März 2005 noch in Papierform abgegeben wurden. Ab 1. April
2005 sollte nur noch die elektronische Übermittlung zulässig
sein. Aufteilung der Kosten eines Arbeitszimmers, das zur Erzielung unterschiedlicher Einkunftsarten genutzt wird
Der steuerliche Abzug der Kosten eines Arbeitszimmers ist grundsätzlich
beschränkt. Die Kosten können nur dann unbeschränkt als
Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn
die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50
% der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit beträgt
oder wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Zumutbarkeit der weiteren Zusammenarbeit ist keine Voraussetzung der Steuerfreiheit einer Abfindung
Abfindungen wegen Auflösung eines Dienstverhältnisses sind bis
zu einem Höchstbetrag steuerfrei. Dabei kommt es nach einer Entscheidung
des Bundesfinanzhofs nicht mehr darauf an, ob dem Arbeitnehmer eine weitere
Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber zuzumuten ist. Der einkommensteuerliche
Abfindungsbegriff ist unabhängig von der arbeitsrechtlichen Beurteilung
auszulegen.
Durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2004 können im Voraus oder in einem Einmalbetrag gezahlte Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren nicht mehr im Jahr der Verausgabung voll abgezogen, sondern müssen auf den Zeitraum der Überlassung gleichmäßig verteilt werden. Dies sollte für Ausgaben gelten, die nach dem 31.12.2003 geleistet wurden. Der Leistungsempfänger kann die entsprechenden Einnahmen sofort bei Zufluss oder gleichmäßig verteilt auf den Zeitraum, für den die Vorauszahlung vereinbart ist, versteuern. Damit erfolgt eine Anlehnung an die bisherige Verwaltungsanweisung , nach der Einmalzahlungen auf einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt werden konnten. Das Bundesministerium
der Finanzen stellte nunmehr klar, dass diese Neuregelung nur für
Vorauszahlungen für eine Grundstücksnutzung (Erbbauzinsen) gilt.
Für andere Vorauszahlungen (Mobilienleasing) gilt das Gesetz erst
ab dem Kalenderjahr 2005. Für ein Damnum oder Disagio ist die Verteilung
auch erst bei Abfluss nach dem 31.12.2005 vorzunehmen.
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